Regelung für den Verkauf von Darlehensforderungen
Seit Anfang des Jahres wurden Kunden von Immobiliendarlehen durch die Berichterstattungen z.B. von Plusminus zum Thema Forderungsverkauf stark verunsichert. Nun hat der Gesetzgeber mit dem am 19.08.2008 in Kraft getretenen Risikobegrenzungsgesetz sichergestellt, dass die Rechtsstellung der Darlehensnehmer bei einem Verkauf von Darlehensforderungen erhalten bleibt. …