Verzicht auf die Vorfälligkeitsentschädigung im Härtefall
Wird mit der Bank ein Immobiliendarlehen abgeschlossen, wird im Darlehensvertrag immer auch die Zeit der Zinsbindung vereinbart. Diese gibt an, wie lange der Darlehensnehmer mit gleich bleibenden Hypothekenzinsen und somit mit einer konstanten Rate rechnen kann. Je nach Wunsch des Darlehensnehmers wird die Zinsbindung auf 5-15 Jahre, in Einzelfällen sogar bis zu 30 Jahre vereinbart. Grundsätzlich ist die Kündigung der Hausfinanzierung während der Zeit ausgeschlossen. Erst nach Ablauf der ersten zehn Jahre ist eine Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten überhaupt möglich. Da dies vertraglich vereinbart ist, refinanziert sich die Bank für die entsprechende Zeit.
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