Eigenheimrente / Wohn-Riester und die ersten Angebote
Die private Altersvorsorge ist wichtiger denn je, denn die gesetzliche Rentenversicherung kann ihren Versicherten wohl nicht mehr ausreichend Leistungen bieten, um den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Schon bisher förderte die Bundesregierung daher die Sparbemühungen ihrer Bürger und gewährte staatliche Zulagen in Form der Riester-Rente. Fast 15 Millionen gesetzlich rentenversicherte Menschen haben mittlerweile einen solchen Vertrag abgeschlossen.
Neben Sparplänen und Rentenversicherung gehört für etwa 60% aller Deutschen auch die eigene Immobilie zur Altersvorsorge. Der Bau oder der Kauf wurden jedoch seit 2006, seit der Streichung der Eigenheimzulage, nicht mehr gefördert. Viele, vor allem junge Familien, konnten sich ihren Traum vom Eigenheim daher nicht erfüllen.
Mit der neuen Eigenheimrente soll es nun vielen Menschen erleichtert werden, ein Haus zu bauen oder eine Eigentumswohnung zu kaufen. Da auch für die Eigenheimrente die Riester-Förderung gewährt wird, sprechen viele auch nur vom “Wohn-Riester”. Die Förderung beträgt, sofern der Sparer 4% seines Vorjahresbruttoeinkommens bzw. maximal 2.100 Euro in den Vertrag investiert, 154 Euro Grundzulage sowie 185 Euro Kinderzulage. Für Kinder, die ab Januar 2008 geboren wurden, beträgt die Förderung sogar 300 Euro. Dieses Geld kann nun für die Tilgung einer aufgenommenen Eigenheimfinanzierung bzw. für die Rückzahlung eines Bauspardarlehens genutzt werden. Weiterhin ist es möglich, das Guthaben aus einem bereits bestehenden Riester-Vertrag für den Kauf des Hauses bzw. die Tilgung der Hausfinanzierung vollständig zu entnehmen. Bisher war die Entnahme erst ab einem Sparguthaben von 10.000 Euro möglich, weiterhin musste das entnommene Geld wieder zurückgezahlt werden.
Ziel der Eigenheimrente / Wohn-Riester ist in jedem Fall, dass der Bürger zum Beginn des Rentenalters schuldenfrei ist, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Für den Erhalt der Förderung ist es jedoch nötig, dass das Haus oder die Wohnung selbst genutzt und nicht vermietet wird. Auch eine Ferienwohnung im Ausland, die als Altersdomizil dienen soll, ist nicht förderfähig. Weiterhin muss der Sparer zum förderfähigen Personenkreis gehören. Zu diesem zählen alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sowie Personen in Elternzeit, im Krankenstand sowie Arbeitslose und Hartz IV-Empfänger. Selbständige sowie Freiberufler sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Zählt deren Ehegatte jedoch zum förderfähigen Personenkreis, ist auch ihnen der Abschluss der neuen Eigenheimrente möglich.
Die Details über die neuen Verträge zur Eigenheimrente sind aktuell noch kaum vorhanden. Es wird wohl eine Kombination von Vorausdarlehen und Bausparvertrag geben, bei dem der Kunde in den ersten Jahren die Baugeld Zinsen für das Vorausdarlehen sowie die Sparraten für den Bausparvertrag bezahlt. Hierbei helfen die Zulagen, die Ansparung schneller zu bewältigen. Ist der Bausparvertrag dann zuteilungsreif, wird das Vorausdarlehen abgelöst, nun erfolgt die Rückzahlung des Bauspardarlehens. Die Bausparkassen arbeiten derzeit fieberhaft an der Erstellung neuer Produkte, die voraussichtlich im Herbst 2008 auf den Markt kommen sollen. Bis dahin werden die Produkte noch von der Zertifizierungsstelle geprüft, denn nur entsprechend zertifizierte Bausparverträge bieten den Kunden die hohen Förderungen.
Menschen, die die neue Eigenheimrente nutzen wollen, sollten sich jedoch nicht vorschnell für eines der ersten Produkte am Markt entscheiden. Nach und nach werden alle Bausparkassen diese Wohn-Riester-Verträge bieten, ein Vergleich im Bezug auf die Baugeld Zinsen und Kosten ist daher sinnvoll. Dieser Vergleich kann aber wohl erst Anfang 2009 vorgenommen werden.
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Das Problem bei Vorausdarlehen ist, dass die zu zahlenden Zinsen oft die Erlöse aus dem Bausparvertrag übersteigen, Deswegen ist ein Vergleich mit dem Gesamteffektivzinssatz sehr wichtig.